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Zweitmeinung
Für eine ärztliche Zweitmeinung müssen nicht alle Untersuchungen wiederholt werden
Sie haben das Recht auf eine Kopie Ihrer Diagnose- und Untersuchungsergebnisse, wie z.B. den pathologischen Befund. Unbedingt sollten Sie sich eine Kopie der Mammografie-Bilder geben lassen. Diese Kosten werden üblicherweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Sofern Sie tatsächlich an Krebs erkrankt sind, ist dieser zwar zeitnah behandlungsbedürftig, dies schließt aber die Einholung einer Zweitmeinung nicht aus. Entscheidend ist auf jeden Fall, dass die für Sie passende Therapieform gefunden wird.
Gerne können Sie eine Zweitmeinung in unserem Brustzentrum einholen.
Lassen Sie einen Befund durch eine ärztliche Zweitmeinung absichern
Scheuen Sie nicht Ihren Arzt offen darauf anzusprechen, eine zweite Meinung zu Befund und Behandlungsart einzuholen, ihr Arzt wird Verständnis dafür haben.
