Vorauszahlungen

Bei Patientinnen, die nicht bei einer gesetzlichen oder privaten deutschen Versicherungsgesellschaft versichert sind, wird grundsätzlich, auch bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung, am Aufnahmetag eine Vorauszahlung in Höhe der etwaig zu erwartenden Fallpauschale (DRG) erhoben.

Die zu leistende Vorauszahlung kann täglich in der Verwaltung unter Angabe der zu erwartenden Behandlung erfragt und bar oder per EC-Karte beglichen werden.

Zu den Unternehmen, mit denen nicht direkt abgerechnet werden kann, zählen unter anderem:

  • Allianz Worldwide,
  • International SOS
  • Cigna International
  • Care Conzept
  • Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
  • etc.

Die meisten dieser Unternehmen sind jedoch bereit, die Vorauszahlung für Ihre Versicherten bei entsprechender Vorlaufzeit zu übernehmen.

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