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Nachsorge

Bei der Nachsorgeuntersuchung wird der Arzt eine körperliche Untersuchung vornehmen, bei der besonders auf Symptome geachtet wird, die auf ein neuerliches Tumorauftreten hindeuten könnten. Er wird Sie ebenfalls nach Ihrem Befinden, Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit, nach Auffälligkeiten, Beschwerden und körperlichen Veränderungen fragen. Sie können Ihrem Arzt alle Fragen stellen, die Sie bezüglich Rehabilitation im psychischen, sozialen, familiären, körperlichen und beruflichen Bereich beschäftigen.

In der Regel werden die Untersuchungen in den ersten drei Jahren nach der Behandlung alle drei Monate durchgeführt. Die Abstände vergrößern sich in auf sechs bis zwölf Monate in den nachfolgenden Jahren. Die operierte Brust wird in den ersten drei Jahren halbjährlich mammographiert, die gesunde Brust einmal jährlich.

Zur Dokumentation der Nachsorgeuntersuchungen empfiehlt sich ein sog. Nachsorgekalender. Dieser wird Ihnen bei der Entlassung aus der Klinik oder Ihrem behandelnden niedergelassenen Arzt ausgestellt.

Rehabilitation

Patientinnen mit bzw. nach einer Krebserkrankung haben gesetzlich garantierte Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen, die Ihnen die Bewältigung der Krankheits- und Behandlungsfolgen sowie den Wiedereinstieg in den Alltag erleichtern sollen.

Dazu zählen Maßnahmen der stationären Rehabilitation/Anschlussheilbehandlung, die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sowie die Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung.

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