Die Münchener geburtshilflichen Teams (Hebammen und Ärzte/Innen) beobachten mit Sorge die dadurch verursachte starke Verunsicherung der Schwangeren. Auch Mütter, deren Entbindung bereits länger zurückliegt, werden durch die aktuelle Berichterstattung nachträglich verängstigt.
Die wissenschaftliche Studienlage rechtfertigt den Einsatz geburtseinleitender Medikamente und Medizinprodukte für klar definierte Indikationen. Es sind nur wenige Präparate und Produkte in der Schwangerschaft zugelassen. Ein verantwortungsvoller mit der Schwangeren offen kommunizierter „off-label-use" ist deshalb in der Geburtshilfe unverzichtbar.
Der Wirkstoff Misoprostol kommt in Münchener Kliniken nur zum Einsatz, wenn sichergestellt ist, dass keine relevanten Operationen an der Gebärmutter (wie Kaiserschnitt) vorausgegangen sind.
Die Geburtseinleitung bedarf immer einer klaren Indikationsstellung. Grundlagen hierfür sind wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Empfehlungen u.a. der WHO – wie im Fall des Wirkstoffes Misoprostol. Nach Überschreiten des Geburtstermins erhöhen sich die Risiken für Mutter und Kind.
Grundsätzlich gilt bei jeder Geburtseinleitung, die Schwangeren über die geplante Methode bzw. mögliche Alternativen aufzuklären.
Wenn die Geburt nicht auf natürlichem Wege beginnt, stehen die Schwangere und ihr geburtshilfliches Team vor der Wahl zwischen einem Kaiserschnitt und einer Geburtseinleitung. Die meisten Schwangeren wünschen sich eine vaginale Geburt und möchten einen Kaiserschnitt vermeiden – diese Auffassung teilen Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen uneingeschränkt, sofern nicht aus anderen medizinischen Gründen ein Kaiserschnitt erforderlich wird.
Eine zusammen mit der Schwangeren getroffene Entscheidung zur Methode der Geburtseinleitung ist für das Vertrauensverhältnis im Kreißsaal unerläßlich.
Auf Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Nachweise und unserer eigenen langjährigen Erfahrungen stellen wir fest, dass die von SZ und BR beschriebenen, gravierenden Komplikationen äußerst selten sind und ein direkter Zusammenhang mit der Gabe von Misoprostol nicht bewiesen ist. Schließlich muss daran erinnert werden, dass unabhängig von der angewendeten Einleitungsmethode gravierende Nebenwirkungen für Mutter und Kind überhaupt nur in seltenen Fällen auftreten.
An dieser Stelle möchten wir auf die offizielle Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe verweisen, die Sie hier als Link vorfinden.