Früherkennung & Diagnose

Früherkennung: Die Tastuntersuchung der Brust

Die ärztliche Tastuntersuchung der Brust gehört bei der Routinevorsorgeuntersuchung zum Basisprogramm der Krebsfrüherkennung. Sie ist eine den S3-Leitlinien entsprechende Maßnahme. Wie eine Tastuntersuchung durch den Arzt oder die Ärztin abläuft und worauf er oder sie dabei achtet, erfahren Sie im Video.

Früherkennung: Die Selbstuntersuchung der Brust

Die Tastuntersuchung der Brust kann und sollte von Frauen auch selbst regelmäßig durchgeführt werden. Nach Möglichkeit sollte sie monatlich während der Regelblutung durchgeführt werden, denn zu dieser Zeit sind die Brüste weich und lassen sich gut abtasten. Frauen in den Wechseljahren und danach nehmen immer den gleichen Tag im Monat, bei Einnahme von Medikamenten gegen Wechseljahresbeschwerden ist etwa eine Woche nach Anbruch einer neuen Monatspackung ein guter Zeitpunkt.

Eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust sehen Sie im Video.

Früherkennung: Verdächtige Befunde

Sowohl bei der ärztlichen Tastuntersuchung als auch der Selbstuntersuchung gelten folgende Anzeichen als verdächtiger Befund, der einer weiteren ärztlichen Abklärung bedarf:

  • Knoten in der Brust
  • neu aufgetretene Größendifferenz der Brüste
  • Hautveränderungen oder Einziehung der Haut an der Brustwarze
  • Austreten von klarer oder blutiger Flüssigkeit aus der Brustwarze
  • unterschiedliches Verhalten der Brüste beim Heben der Arme
  • plötzliche, nicht mehr abklingende Rötung einer Brust
  • Entzündungen der Brüste

Ablauf Diagnose

Nach einem verdächtigen Befund wird Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe Sie zu einer Fachärztin oder einem Facharzt überweisen. Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie alle Untersuchungsergebnisse – soweit vorhanden – mit. Sie besprechen den bisherigen Befund, danach erfolgt im Regelfall eine körperliche Untersuchung.

Meist sind dies Untersuchungen, wie z. B. eine spezielle Röntgenuntersuchung (Mammographie) beziehungsweise eine Ultraschalluntersuchung (Sonographie) der Brust. Bei unklarem Befund kann, um sicher zu gehen, in örtlicher Betäubung eine Gewebeprobe entnommen werden (Biopsie).

Die Probe wird an die Pathologie und das Labor versandt und beurteilt. Hier werden modernste Verfahren angewandt, deren Qualität laufend überwacht wird. Das Ergebnis der Gewebeprobe liegt nach ca. zwei Werktagen vor.

Sollten Sie an Brustkrebs erkrankt sein, werden die weiteren Schritte im Konsens mit allen Expertinnen und Experten im Brustzentrum festgelegt. Falls ein sogenanntes „Staging“ (Untersuchung von Hals, Thorax, Abdomen und ein Knochenszintigramm) notwendig ist, wird das durch unsere Casemanagerin oder durch Ihre neu behandelnde Ärztin bzw. Ihren neu behandelnden Arzt im Brustzentrum koordiniert. Dabei schenken wir Ihnen unsere individuelle und persönliche Aufmerksamkeit.

Wir nehmen Rücksicht auf Ihr Befinden und unterstützen und helfen Ihnen bei allen weiteren Schritten, sofern das von Ihnen gewünscht ist.

Zweitmeinung

Scheuen Sie nicht, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt offen darauf anzusprechen, eine zweite Meinung zu Befund und Behandlungsart einzuholen.

Sofern Sie tatsächlich an Krebs erkrankt sind, ist dieser zwar zeitnah behandlungsbedürftig, dies schließt aber die Einholung einer Zweitmeinung nicht aus. Entscheidend ist, dass die für Sie passende Therapieform gefunden wird.

Für eine ärztliche Zweitmeinung müssen nicht alle Untersuchungen wiederholt werden. Sie haben das Recht auf eine Kopie Ihrer Diagnose- und Untersuchungsergebnisse, wie z.B. den pathologischen Befund. Unbedingt sollten Sie sich eine Kopie der Mammografie-Bilder geben lassen. Diese Kosten werden üblicherweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Gerne können Sie eine Zweitmeinung in unserem Brustzentrum einholen.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.